Allgemein
Wie die meisten Unternehmungen ist auch die Baugenossenschaft Bodensee eG verpflichtet einen Jahresabschluss zu erstellen und diesen prüfen zu lassen. Hierzu wird eine Buchhaltung nach GoB* (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) geführt. Aktuelle Gesetzesänderungen, neue Anforderungen in/bei der Wohnraumversorgung beinhalten neben der technischen Umsetzung von Maßnahmen oftmals auch Anpassungen in der Buchhaltung, und der aktuellen Entwicklung bei Rechtsprechung und Gesetzgebung Rechnung zu tragen.
Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling
Diese Abteilung ist verantwortlich für die externe (Jahresabschluss, Steuer) und interne Rechnungslegung (Kostenkontrolle). Neben der Rechnungsprüfung, Verbuchung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Vorbereitung/Durchführung von Zahlungen (Eingangsrechnungen, Beko-Abrechnungen, Hausgeld-Abrechnungen, Dividenden) wird hier das Zahlenwerk für den internen (Geschäftsführung, Controlling, Verbandsprüfer) und externen Informationsbedarf (Finanzamt, Statistik) aufbereitet.
Häufige Fragen
Was bedeutet diese interne Zuordnungsnummer der BFHB und wie ist diese aufgebaut?
Durch die interne Zuordnungsnummer können wir Sie mit Ihrem Anliegen schnell und ohne lange Rückfragen dem zuständigen Bereich, der richtigen WEG-Verwaltung und dem richtigen Sachbearbeiter zuordnen.
| Geschäftsbereich |
BV/WEG |
Hausnummer |
Wohnung |
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1.1 = Miethausverwaltung 1.2 = WEG-Verwaltung 1.3 = Fremd- und Sondermietverwaltung |
BV – MiethausNr WEG – VerwaltungsNr |
Nummern ohne alpha-numerische Zeichen |
Wohnung Nr. |
|
Warum möchte die BFHB „frühzeitig" die Bankdaten bei Bankzahler?
Durch das neue SEPA-Lastschriftverfahren sind die Unternehmen, welche Lastschriften vornehmen gezwungen verschiedene Formvorschriften zu erfüllen. Hierzu zählen unter anderem, dass wir ein sogenanntes MANDAT generieren müssen. Dieses MANDAT ist eigentlich nichts anderes als die damalige Einzugsermächtigung mit einer von uns erstellenden Mandatsnummer. Um diese erstellen zu können benötigen wir die IBAN und BIC (in der Übergangsphase sogar auch noch die Bankleitzahl und Kontonummer). Sobald uns diese vorliegt, senden wir Ihnen ein Schreiben (erstelltes SEPA-Mandat) zu mit der Bitte um Unterschrift. Erst wenn uns dieses Mandat unterschrieben und fristgerecht vorliegt können wir eine SEPA-Lastschrift umsetzen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Selbstzahler und einem Bankzahler?
Bei der BFHB ist ein Selbstzahler derjenige Nutzer oder Mieter, der von sich aus – selbständig und eigenverantwortlich die fristgerechte Überweisung der Miete, Betriebskosten-Vorschuss, usw. vornimmt. Bei einem Bankzahler haben wir ein gültiges SEPA-MANDAT vorliegen. Die BFHB zieht entsprechend dem Mandat die Miete/Hausgeld/Betriebskosten usw. rechtzeitig ein.
Was ist der Unterschied zwischen einem Dauer- bzw. Abbuchungsauftrag und einer SEPA-Lastschrift?
Um nicht immer selbst an eine monatliche Überweisung denken zu müssen besteht die Möglichkeit dem Gläubiger ( also der BFHB oder der WEG-Verwaltung ) ein Sepa-Mandat zu erteilen. Dadurch ist der Gläubiger berechtigt im Rahmen des Mandates die Abbuchung des Betrages von Ihrem Konto vorzunehmen. Die BFHB wird hier aktiv. Dies entspricht den „alten Einzugsermächtigungen". Die Verwendung wird meist bei wechselnden Beträgen vorgenommen.
Von Seiten des Mieters / Nutzers / Zahlers besteht jedoch auch noch die Möglichkeit, dass er oder sie bei der Bank einen sogenannten Dauerauftrag seiner Bank einreicht. Bei diesem Dauer- oder Abbuchungsauftrag wird der Schuldner, bzw. dessen Bank aktiv. Diesen Service bietet die Bank an. Dies wird meistens bei gleichbleibenden Beträgen gemacht.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Umgang bei Mitteilung von betragsmäßigen Änderungen. Änderungen beim SEPA-Lastschriftverfahren werden ca. 14 Tage vor der eigentlichen Abbuchung mitgeteilt, sofern nicht auf anderem Wege bereits eine Ankündigung erfolgt ist. Bereits im Vorfeld werden wir durch Hinweise auf den Abrechnungen (Hausgeld- oder Betriebskostenabrechnungen), Ankündigungen von Mieterhöhungen und anderen Briefdokumenten Sie über betragsmäßige Veränderungen informieren.
Wie kann ich der Baugenossenschaft meine Bankverbindung mitteilen?
Der BFHB können Sie wie gewohnt neue Bankverbindungen persönlich, schriftlich oder per Email mitteilen. Nach der Mitteilung benötigen wir auf alle Fälle ein im Original unterschriebenes SEPA-Mandat.
Mitgliederverwaltung
Durch die Gemeinschaft der Mitglieder in der Baugenossenschaft Familienheim Bodensee eG war es in der Vergangenheit möglich einen entscheidenden Beitrag an der regionalen Wohnraumversorgung zu leisten. Als Mitglied unserer Baugenossenschaft Familienheim Bodensee eG, haben Sie in der Regel beim Einzug einer Wohnung einem oder mehrere Geschäftsanteile erworben.
- Die Baugenossenschaft hat derzeit 2133 Mitglieder (Stand: 01.2025).
- Die Mitglieder erhalten eine Bruttodividende von zur Zeit 4,0%.
- Die nächste Mitgliederversammlung findet voraussichtlich im Juni 2026 statt.
Häufige Fragen
Für was bekomme ich Dividende?
Dividende erhalte ich für das eingezahlte Geschäftsguthaben. Die Verzinsung des eingezahlten Kapitals beläuft sich derzeit auf 4% p.a.. Basis für die Berechnung sind das eingezahlte Geschäftsguthaben zum 1.1. des Vorjahres. D.h. das dividendenberechtigte Mitglied war zu diesem Zeitpunkt Mitglied. Die Mitgliedschaft bestand zu diesem Zeitpunkt aktiv.
Wie hoch ist ein Geschäftsanteil?
Ein Geschäftsanteil kostet derzeit 160,00 Euro (-einhundertsechzig-) ( 2016 )
Wie hoch ist die Dividende?
Die Verzinsung des eingezahlten Kapitals beläuft sich derzeit auf 4% p.a..
Wann wird die Dividende ausgezahlt?
Die Dividende ist spätestens 14 Tage nach der Mitgliederversammlung auszuzahlen.
Wie kann ich Geschäftsanteile erwerben, überschreiben oder verkaufen?
Über den Erwerb von Geschäftsanteilen entscheidet der Vorstand der BFHB. Geschäftsanteile können grundsätzlich auf andere Personen übertragen werden. Hierzu benötigen wir einen unterschriebenen Antrag. Solange ein Mietverhältnis mit der BFHB besteht, können die Geschäftsanteile weder auf eine andere Person übertragen noch verkauft werden.
Wenn die Mitgliedschaft fristgerecht gekündigt wurde, ist das Geschäftsguthaben nach der Mitgliederversammlung im Folgejahr auszuzahlen.
Beispiel: Kündigung der Mitgliedschaft zum 31.12.2015. Auszahlung des Geschäftsguthabens nach der Mitgliederversammlung in 2016.
Welche Abzüge von der Bruttodividende habe ich?
Von der errechneten Bruttodividende werden derzeit die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 % und ein Solidaritätsbeitrag von 5,5% abgezogen. Der verbleibende Rest ist die Nettodividende, die an das Mitglied der Genossenschaft überwiesen wird.
Wie kann ich Veränderungen im Bereich der Mitgliedschaft mitteilen?
Wir möchten gerne Ihre Dividende an Sie auszahlen. Hierzu benötigen wir immer Ihre aktuellen Bankdaten. Durch die SEPA-Umstellung seit 2014 rechnen wir mit einer Vielzahl von Änderungen in den Bankdaten. Hauptgründe hierfür liegen in Bankenfusionen und Konsolidierungen der Bankleitzahlen.
Unser Team im Rechnungswesen ist neben anderen internen Aufgabenstellungen hauptsächlich für die Bereiche Mitgliederverwaltung und Rechnungsbearbeitung zuständig.